Linksjugend [’solid] Saar: Der 1. Mai – mehr als nur ein Feiertag!

Kommenden Sonntag ist es wieder soweit: Es ist 1. Mai und es ziehen, wie jedes Jahr, Menschen samt UrPils-Kisten und Bollerwagen saarauf-saarab. Doch soll es das gewesen sein? Was wurde aus dem einst so frenetisch bestrittenen internationalen Arbeiter*innenkampftag?

Begonnen hat alles am 1. Mai 1886, als 400.000 amerikanische Proletarier*innen für eine Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden pro Tag auf die Straßen gingen. Am 14. Juli 1889, zum 100. Jahrestag des Sturm auf die Bastille trafen sich zahlreiche Delegierte sozialistischer Parteien und Gewerkschaften zu einem internationalen Kongress in Paris. Aus diesem Kongress ging eine Resolution hervor, in der es hieß:

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Will Andrea Nahles die Union recht überholen?

Seit dem Erscheinen der AfD im Jahre 2013 lassen sich immer mehr Berufspolitiker*innen der etablierten Parteien zu völkischen oder rassistischen Äußerungen hinreißen! Aus Kreisen der CDU/CSU ist das nicht weiter verwunderlich, betrachtet man nur deren Parteigeschichte, doch dass inzwischen „Genoss*innen“ der Linken sowie der SPD auf die Grundsätze ihrer Parteien keinen Wert mehr legen, um der AfD ein paar Prozentpunkte abzuluchsen, erfüllt uns mit großer Sorge.

Arbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, stellte nun einen Auszug eines von ihr verfassten Gesetzesentwurfes vor, in dem hier lebenden EU-Bürger*innen, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erst nach fünf Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Anspruch auf Sozialleistungen wie z.B. Hartz4 haben sollen.

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Linksjugend [’solid] Saar kritisiert verantwortungsloses Verhalten der Bundesregierung im Fall Böhmermann

Heute hat die Bundesregierung dem Ersuchen von Erdoğan, dem Präsidenten der Türkei, zur Strafverfolgung Jan Böhmermanns auf Grundlage des §103 StGB stattgegeben. Da es sich hierbei um einen juristisch etwas komplizierteren Fall handelt, der über die Frage „Ist das jetzt Satire?“ hinausgeht, versucht eure Linksjugend [’solid] Saar einmal, Licht ins Dunkel zu bringen.

Zuvor sei gesagt, dass Erdoğan auch einen normalen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat. Die Angelegenheit wäre also so oder so juristisch geklärt worden. Nur eben nicht unter der „Majestätsbeleidigung“ des §103, welcher für die gleiche Tat eine viel höhere Strafe vorsieht, wenn sie nur einen Regierungschef trifft. Praktisch wie in einem Feudalstaat.

Doch von Anfang an. Ein Strafverlangen eines ausländischen Regierungschefs gemäß §104a StGB kann von der Regierung abgelehnt werden. Das alleine erscheint Angesichts des Gleichheitsgrundsatzes des Art.3 Abs.1 des Grundgesetzes („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) schon fragwürdig. Die Regelung hat aber durchaus ihren Grund. Der Rechtsstaat sieht und verhindert damit nämlich die Gefahr, dass Autokraten und Diktatoren anderer Staaten das deutsche Recht zu ihrem despotischen Tun missbrauchen. Die Einschränkung des Gleichheitsprinzips gegen ausländische Staatschefs erfolgt also zum Schutz der Demokratie vor der Einflussnahme undemokratischer, ausländischer Kräfte.

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