Seit dem Erscheinen der AfD im Jahre 2013 lassen sich immer mehr Berufspolitiker*innen der etablierten Parteien zu völkischen oder rassistischen Äußerungen hinreißen! Aus Kreisen der CDU/CSU ist das nicht weiter verwunderlich, betrachtet man nur deren Parteigeschichte, doch dass inzwischen „Genoss*innen“ der Linken sowie der SPD auf die Grundsätze ihrer Parteien keinen Wert mehr legen, um der AfD ein paar Prozentpunkte abzuluchsen, erfüllt uns mit großer Sorge.
Arbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, stellte nun einen Auszug eines von ihr verfassten Gesetzesentwurfes vor, in dem hier lebenden EU-Bürger*innen, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erst nach fünf Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Anspruch auf Sozialleistungen wie z.B. Hartz4 haben sollen.
„Dieses Vorhaben ist in seiner diskriminierenden Wirkung kaum zu überbieten, bedient plumpe nationalistische Forderungen und spaltet die Gesellschaft. Des Weiteren gibt es bereits mehrere Mechanismen, die ein ‚Erschleichen‘ von Sozialleistungen verhindern sollen“, so Sebastian Borchart, Mitglied des Landessprecher*innenrates der Linksjugend [’solid] Saar.
Schon jetzt müssen EU-Bürger*innen einige Bedingungen erfüllen um in Deutschland überhaupt ein Anrecht auf Sozialleistungen zu haben: Sie müssen entweder „ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ sowie eine Krankenversicherung besitzen (nach Freizügigkeitsgesetz, Richtlinie 2004/38/EG) oder sich zumindest nachweislich um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bemühen. Ist dies der Fall, so haben erwerbsfähige Personen einen Anspruch auf staatliche Leistungen ab dem 6. Monat ihres Aufenthalts; erwerbsunfähige Personen haben einen solchen Anspruch ab dem 3. Monat – unter der Bedingung, dass diese nicht ausschließlich deshalb nach Deutschland gekommen sind, um Sozialhilfe zu beziehen.
„Betrachtet man die bereits bestehenden und relativ strengen gesetzlichen Bestimmungen zum Erhalt von Sozialleistungen, so erscheint Nahles‘ Vorstoß noch abwegiger und drängt einem die Frage auf, ob Frau Nahles überhaupt die aktuelle Gesetzeslage kennt oder diese bewusst ausblendet“, so Borchart abschließend.