Innere Sicherheit vs. Freiheit

Die Bundesregierung, allen voran Thomas de Maiziere und Heiko Maas, hat sich auf ein härteres Vorgehen gegen Gefährder geeinigt.

Zukünftig sollen Asylbewerber*innen und Geduldete, die als sogenannte „Gefährder“ angesehen werden, mit Fussfesseln, einer verschärften Residenzpflicht oder Haftstrafen belegt werden können.

Doch statt einer Verschärfung der bereits bestehenden Residenzpflicht, welche eine massive Repression darstellt und die Bewegungsfreiheit und damit die Freiheitsrechte aller Asylbewerber*innen massiv einschränkt, sollte diese künftig nur noch für Menschen, die im Verdacht stehen terroristische Aktivitäten zu planen, Anwendung finden und muss mit einer Überarbeitung der Paragraphen 56 und 61 bzw. 95 AsylG einhergehen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Personen, die als Gefährder ermittelt wurden, in Unterbindungsgewahrsam zunehmen.

Daher wiegt der Gedanke, dass die oben angesprochenen Gesetzesverschärfungen lediglich zur Beschwichtigung der Bevölkerung dienen und zeitgleich über die katastrophale Zusammenarbeit der Behörden hinwegtäuschen sollen, schwer. Im Zusammenspiel mit diesen Maßnahmen sind namenhafte Politiker der Regierungskoalition ständig damit beschäftigt, Rechtsradikalen nach dem Mund zu reden. Die CSU sieht sich mittlerweile gezwungen, ihre nationalistische Schiene ganz offen zu vertreten. „Damit Deutschland Deutschland bleibt“ lässt sie verlauten. Besser nicht.

Quellen: