Mangelhafte Ermittlungen oder doch ein Versuch, bekannte Antifaschist*innen einzuschüchtern?

Wie ihr euch sicher erinnern könnt, fand am 3. August 2015 gegenüber des Rabbiner-Rülf-Platzes in Saarbrücken eine SageSa-„Mahnwache“ statt, bei der auch einige unserer Mitglieder anwesend waren. Während besagter Mahnwache bzw. dem spontanen Gegenprotest kam ein SaGeSa-Anhänger zu Schaden. Für uns wäre dies auch nicht weiter Thema, wenn nicht eines unserer Mitglieder zu Unrecht wegen Körperverletzung angezeigt worden wäre.

Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft scheint trotz eindeutiger Unschuld unseres Genossens mit aller Gewalt eine Verurteilung erzwingen zu wollen, sodass es am 4. Februar 2016 vor dem Amtsgericht in Saarbrücken zur Verhandlung kommt. Wir fragen uns: Warum wird bei einer zweifelsfreien Sachlage nicht gegen den vermeintlich Geschädigten die Prüfung des Tatbestands der Verleumdung eingeleitet, statt gegen Unschuldige vorzugehen?!

Wir hoffen am 4. Februar um 11:00 Uhr am Amtsgericht Saarbrücken auf Eure Solidarität!

Update 2017: Der Genosse wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.