Linksjugend [’solid] Saar fordert Ausweitung des saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes

„Gelernt ist gelernt!“ Und wann hat man ausgelernt? In unseren Augen nie, denn Weiterentwicklung benötigt Weiterbildung. Dies gilt neben der Gesellschaft auch für die Wirtschaft.

Vergangenen Montag, den 20. Juni, trafen sich Jugendvertreter*innen der IG Metall mit Bildungsminister Commerçon und einigen Wirtschaftsvertreter*innen zum saarländischen Bildungsgipfel 2016.

Vordergründig ging es unseren Genoss*innen darum, dass der betrieblichen Interessenvertretung mehr Einfluss an Berufsschulen eingeräumt werden müsse – quasi parallel zur Situation im Ausbildungsbetrieb. Wir begrüßen diese Forderung von Seiten der IG Metall, da jeder Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Rücksichtnahme auf die unterschiedlichen Ansprüche der Auszubildenden einen Schritt in die richtige Richtung darstellt.

Wir wünschen uns aber zudem eine Änderung des noch immer sehr rückständigen saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes. Bis dato ist das Saarland das einzige Bundesland, welches Arbeiter*innen de facto nur maximal drei Tage „Bildungsurlaub“ pro Jahr gewährt. Zwar sind hier sechs Tage vorgesehen, doch muss man ab dem dritten Tag des Bildungsurlaubes zudem gleich viele arbeitsfreie Tage opfern, um diesen überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Das beinhaltet Wochenenden, unbezahlten Urlaub, tariflichen Urlaub oder Freizeitausgleich.

In allen übrigen Bundesländern haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub bei voller Lohnfortzahlung. Daher fordern wir von der Landesregierung eine Anpassung des Bildungsfreistellungsgesetzes zugunsten der Arbeiter*innen – denn (Weiter)bildung bedingt Mündigkeit!