Adoptionsrecht für alle!

„Adoptionsrecht für alle!“ – Für eine Akzeptanz aller Lebensentwürfe und Familienformen

Das Adoptionsrecht ist vielschichtig und komplex. Um ein Kind adoptieren zu können müssen viele verschiedene Hürden überwunden werden. Zudem bestehen viele Einschränkungen, die eine Adoption gar nicht erst möglich machen. Lange war es zum Beispiel nicht möglich, dass Paare in eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaft gemeinsam ein Kind adoptieren können.

Im Laufe der Zeit hat sich die Gesellschaft jedoch verändert. Verschiedene Lebensentwürfe und Familienformen haben sich in der Gesellschaft entwickelt und verdienen gleichwertige Anerkennung. Eine Familie kann so auch aus Vater und Tochter oder aus zwei Müttern und einem Sohn bestehen, diese Familien sind genauso als Familie anzusehen wie eine „traditionelle“ Familie bestehend aus Vater, Mutter, einer Tochter und einem Sohn. Dabei sollte es für den Status einer Familie irrelevant sein, ob die Partner verheiratet sind, oder nicht. In Bezug auf eine Adoption gilt aber, dass es bis heute für ein unverheiratetes Paar jedoch nicht möglich ist, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist lediglich für verheiratete Paare möglich.

Daher fordern wir eine Überarbeitung des Adoptionsrechts, welches den gesellschaftlichen Wandel und die daraus resultierenden unterschiedlichen Lebensentwürfe und Familienformen berücksichtigt und dabei jeder Person und jeder Form von Partnerschaft die potenzielle Möglichkeit zur Adoption einräumt. Dabei gilt jedoch, dass bei solch einer Überarbeitung die Orientierung am Kindeswohl und die Transparenz oberste Priorität hat!